Energieausweis

Schauen Sie genau hin! 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis ihrer gemessener Verbräuche bestimmt. 

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht.

Günstige Anbieter aus dem Netz locken meiner Meinung nach häufig mit unproffessionellen Vorgehen. So entfällt z.B. eine Vor-Ort-Begehung und die Bewertung  des Gebäudes erfolgt auf Grund ungeprüfter Tatsachen. Um böse Überraschungen zu vermeiden erkläre ich Ihnen hier, welche Unterlagen ich für die Erstellung eines verwertbaren Energieausweises benötige:

  •  Gebäudedaten (Baujahr, Fläche u. w.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster etc.)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre 
    Wichtig: Die Verbrauchsausweise können nur für Bauten ab dem Jahre 1977 erstellt werden. Maßgebend ist das Datum des Bauantrages.

     

© Gerd-Theo Heuer 2024

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