Schauen Sie genau hin!
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis ihrer gemessener Verbräuche bestimmt.
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht.
Günstige Anbieter aus dem Netz locken meiner Meinung nach häufig mit unproffessionellen Vorgehen. So entfällt z.B. eine Vor-Ort-Begehung und die Bewertung des Gebäudes erfolgt auf Grund ungeprüfter Tatsachen. Um böse Überraschungen zu vermeiden erkläre ich Ihnen hier, welche Unterlagen ich für die Erstellung eines verwertbaren Energieausweises benötige:
© Gerd-Theo Heuer 2024
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